Vorstand

Die Zusammensetzung, Aufgaben und Beschlussfähigkeit des Vorstands werden in den §§ 6 bis 8 der Stiftungssatzung geregelt. Seine Hauptaufgabe liegt in der Erhaltung des Stiftungsvermögens und in der Vergabe der Stiftungsmittel zugunsten des Stiftungszwecks. 

Nach § 7 Abs. 2 der Stiftungssatzung vertritt der Vorstand die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Er handelt durch seine Vorsitzende / seinen Vorsitzenden gemeinsam mit der/dem weiteren Mitglied. Bei Verhinderung der/des Vorsitzenden handelt deren/dessen Vertreterin / Vertreter gemeinsam mit einem weiteren Mitglied.

Die mir vorliegenden Unterlagen gehören dem Stiftungsvorstand zurzeit folgender Personen an:

Frau Annette Trendel, Vorsitzende
Frau Renate Trendel, stellv. Vorsitzende
Frau Heike Linders
Herr Oskar Drewello
Herr Curt Trommer

Die Bescheinigung gilt vorbehaltlich personeller Veränderungen, die mir mitzuteilen sind, bis zum 28. September 2026.

Die Zusammensetzung, Aufgaben und Beschlussfähigkeit des Vorstands werden in den §§ 6 bis 8 der Stiftungssatzung geregelt. Seine Hauptaufgabe liegt in der Erhaltung des Stiftungsvermögens und in der Vergabe der Stiftungsmittel zugunsten des Stiftungszwecks.


Der Vorstand besteht aus den folgenden Personen:

Vorsitzende: Annette Trendel

Stellvertretende Vorsitzende: Renate Trendel

Heike Linders

Oskar Drewello

Die Vorstandsmitglieder sind gem. § 6, Abs.7 ehrenamtlich für die Stiftung tätig.